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Naturheilverfahren biblisch hinterfragt

Über 300 alternative Heil- und Diagnoseverfahren aus biblischer Sicht bewertet

Vita-Chip

Der Vita-Chip soll schädliche Strahlungsfrequenzen von elektronischen Geräten wie PC, Handy, WLAN, TV und anderen in gesunde heilende Schwingungsfrequenzen umwandeln. Im Vita-Chip selbst sollen laut Werbung „13 reinste Mineralien in ihrer Urform“ enthalten sein, die die Umwandlung von negativer Strahlung bewirken sollen.

Der Vita-Chip kann an Geräten oder auf der Haut (auf Akupunkturpunkten) aufgeklebt werden. Er soll auf Grundlage eines „Resonanzphänomens“, ähnlich der von Bioresonanzgeräten (siehe unter „Bioresonanztherapie“) wirken. So können laut Werbung schädliche Schwingungsfrequenzen in heilende Frequenzen umgewandelt werden.

 

Bewertung aus christlich-biblischer Sicht auf mögliche esoterische, magische oder okkulte Belastungen

Der Vita-Chip ist für mich „leerer Trug“, so wie das die Bibel erwähnt (Kolosser 2,8) oder einfach nur Gaukelei. Kein Gerät kann sowas leisten, dass schädliche Schwingungen in gesundmachende Schwingungen umgewandelt werden können. In der alternativen Gesundheitsszene begegnen uns solche unseriösen Methoden immer wieder. Das Vertrauen der Menschen, ihre Gutgläubigkeit und manchmal auch ihre Not werden hier missbraucht. 

Die Wirkungen des Vita-Chips sind wissenschaftlich nicht belegt. Es ist unseriös und sogar verboten solche Behauptungen in der Werbung bezüglich der Wirkungen des Vita-Chips zu machen.

Das Landgericht Hamburg entschied in einem Rechtsstreit mit dem Urteil vom 21. August 2008 (AZ.: 327 O 204/08), dass es gemäß §§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und gemäß §§ 1 Nr. 2, 3 S. 2 Nr. 1 HWG (Heilmittelwerbegesetz) verboten ist auf Krankheiten bezogen beworbene Gegenstände und Mittel in der Weise zu werben, dass der Verbraucher heilende bzw. therapeutische Wirkungen erwartet, denen das Mittel oder der Gegenstand in Wahrheit nicht gerecht wird oder deren Wirkung nicht hinreichend gesichert ist. Dabei ist es Gleichgültig, ob mit konkreten Wirkungen der Mittel oder Gegenstände geworben oder den Mitteln in allgemeiner Weise heilende Wirkung zugesprochen wird“ 

In diesem genannten Rechtsstreit ging es um die Werbung für Heilsteine, in Verbindung mit den behaupteten therapeutischen Wirkungen von Heilsteinen.

 

Link: Professionelle fachliche Hilfe bei okkulten Belastungen und beim Ausstieg aus der Esoterikszene

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